Neuigkeiten

Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand reagiert auf steigende Infektionszahlen und gesetzliche Vorgaben

Hamburg, 14. Dezember 2021

Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen und der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes hat das Pandemie-Experten-Team am Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand das aktuelle Sicherheitskonzept für Begleitpersonen und Besucher:innen angepasst. Das interdisziplinäre Expertenteam berücksichtigt gesetzliche und medizinische Entwicklungen, um kurzfristig bestmöglich reagieren zu können.

Patientenschutz hat oberste Priorität

„Wir sind in unserem Krankenhaus auch bei steigenden Infektionszahlen auf die medizinische Versorgung aller Patienten sehr gut vorbereitet“, erklärt Christoph Schmitz, Geschäftsführer des Wilhelmsburger Krankenhauses Groß-Sand. „Unsere aktuellen Maßnahmen lassen es zu, dass weiterhin allen Patienten eine qualitativ hochwertige medizinische Behandlung angeboten werden kann. Auch die Notfallversorgung und die Behandlung von ambulanten Patienten ist weiterhin sichergestellt.“

Sicherheitsmaßnahmen für Patienten

Für einen guten und nachhaltigen Patientenschutz werden alle stationären Patienten bei der Aufnahme getestet. Ambulanten Patienten müssen beim Klinikzutritt schriftliche Angaben zu ihrem aktuellen Gesundheitsstatus beantworten.

Besuchs und Zutrittsregeln

Eine wesentliche Sicherheitsmaßnahme, um unsere Patienten zu schützen, ist die geltende Zutritts- und Besuchsregelung. Besuchende schützen ihre Angehörigen oder Freunde am besten vor einem Infektionsrisiko, wenn sie ihre Besuche so weit als möglich reduzieren. Jeder Patient kann in der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr von einer Person für maximal eine Stunde besucht werden. Besuche außerhalb der Besuchszeit sind nur mit einer ärztlichen Sondergenehmigung möglich.

Für Besuchende gilt die Regelung, dass unabhängig, ob genesen oder geimpft jeder Besucher einen Testnachweis über einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen muss. Die Identität ist per Ausweis oder einem anderen amtlichen Nachweis zu belegen.

Begleitpersonen nur in Ausnahmefällen

Begleitpersonen von Patienten, die einen ambulanten oder stationären Termin haben, ist der Zutritt zum Krankenhaus momentan nicht erlaubt. Einzig bei Patienten mit Einschränkungen, Kindern oder bei Angehörige mit Sondergenehmigung (ausgestellt vom behandelnden Arzt) ist eine Begleitperson gestattet. Die Begleitpersonen müssen am Empfang einen COVID-Fragebogen ausfüllen.

Patienten, Besucher und Begleitpersonen müssen innerhalb des Krankenhauses folgende Schutzmaßnahmen einhalten:

    • Pflicht zum Tragen eines Medizinischen Mund Nasenschutzes oder einer FFP2-Maske,
    • Desinfektion der Hände am Haupteingang und vor Betreten der Station 
    • Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter,
    • Verzicht auf Körperkontakt (Hand geben, Umarmungen) mit den Patienten.

Wir bitten alle um Verständnis für diese Sicherheits- und Schutzmaßnahmen. Sie ermöglichen es, den Krankenhausbetrieb aufrechtzuerhalten und sich und Ihre Angehörigen zu schützen.